Benutzungsgebühren für Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasserlieferung unterliegt der Umsatzsteuer. Gegenwärtig gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Die Umsatzsteuer wird im
Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird entsprechend der Nenndurchflussmenge des installierten Wasserzählers bemessen.
| Nenndurchfluss- menge |
monatl. Betrag pro Anschluss ohne MwSt |
Endpreis incl. 7 % MwSt |
|---|---|---|
| maximal Qn 1,5 | 9,00 €/ Monat/ Anschluss | 9,63 € |
| maximal Qn 2,5 | 15,00 €/Monat/Anschluss | 16,13 € |
| maximal Qn 6,0 | 36,00 €/Monat/Anschluss | 38,71 € |
| maximal Qn 10,0 | 60,00 €/Monat/Anschluss | 64,52 € |
| maximal Qn 15,0 | 90,00 €/Monat/Anschluss | 96,77 € |
Verbrauchsgebühr
Die Verbrauchsgebühr richtet sich nach der verbrauchten Wassermenge und wird am Ende des Abrechnungszeitraumes durch Ablesen des Wasserzählers bestimmt.
Die Verbrauchsgebühr beträgt je Kubikmeter (m³) 1,20 € zzgl. 7 % MwSt. Das entspricht einem Endpreis von 1,29 € /m³.
In der Gebührensatzung für die
Trinkwasserversorgung finden Sie ausführliche Informationen.
Die Fakten



