Gebühren für Schmutzwasserbeseitigung
Die Berechnung des angefallenen Schmutzwassers erfolgt nach dem Frischwassermaßstab, abzüglich der angezeigten Menge eines durch den Grundstückseigentümer zusätzlich installierten
Gartenzählers.
Wenn Sie also keinen Gartenzähler installiert haben, entspricht die Schmutzwassermenge der verbrauchten Trinkwassermenge.
Mit der Verbrauchsabrechnung 2007 wurde erstmals die sog. "Billigkeitsregelung" umgesetzt. Betroffen hiervon sind Grundstücke, für die ein Beitrag gezahlt wurde.
Nähere Informationen dazu finden Sie
hier.
Leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung
Die Grundgebühr wird entsprechend der Nenndurchflussmenge des installierten Wasserzählers bemessen.
| Nenndurchflussmenge | monatl. Betrag pro Anschluss |
|---|---|
| maximal Qn 1,5 | 14,00 €/Monat/Anschluss |
| maximal Qn 2,5 | 23,33 €/ Monat/Anschluss |
| maximal Qn 6,0 | 56,00 €/Monat/Anschluss |
| maximal Qn 10,0 | 93,33 €/Monat/Anschluss |
| maximal Qn 15,0 | 140,00 €/Monat/Anschluss |
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt. Sie beträgt 3,95 € je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.
In der Gebührensatzungen für die
leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung finden Sie Ausführlichere Informationen.
Mobile Schmutzwasserbeseitigung
Abflusslose Gruben
Die Entsorgungsgebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben beträgt je angefangenem Kubikmeter Schmutzwasser 6,30 €.
Die Grundgebühr beträgt monatlich 14,00 € je Grube.
Kleinkläranlagen
Die Entsorgungsgebühr für nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt je angefangenem Kubikmeter Klärschlamm 36,71 €.
Die Entsorgungsgebühr wird nach dem Rauminhalt des Klärschlamms berechnet, der abtransportiert wird. Berechnungseinheit ist ein Kubikmeter (m³).
Grundgebühren werden nicht erhoben.
In der
Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung finden Sie ausführlichere Informationen.
Die Fakten



