Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde

Gebühren für Schmutzwasserbeseitigung

Die Berechnung des angefallenen Schmutzwassers erfolgt nach dem Frischwassermaßstab, abzüglich der angezeigten Menge eines durch den Grundstückseigentümer zusätzlich installierten  Gartenzählers.
Wenn Sie also keinen Gartenzähler installiert haben, entspricht die Schmutzwassermenge der verbrauchten Trinkwassermenge.

Mit der Verbrauchsabrechnung 2007 wurde erstmals die sog. "Billigkeitsregelung" umgesetzt. Betroffen hiervon sind Grundstücke, für die ein Beitrag gezahlt wurde.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung

Die Grundgebühr wird entsprechend der Nenndurchflussmenge des installierten Wasserzählers bemessen.

Nenndurchflussmenge monatl. Betrag pro Anschluss
maximal Qn  1,5    14,00 €/Monat/Anschluss
maximal Qn 2,5    23,33 €/ Monat/Anschluss
maximal Qn  6,0   56,00 €/Monat/Anschluss
maximal Qn 10,0   93,33 €/Monat/Anschluss
maximal Qn 15,0 140,00 €/Monat/Anschluss

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt. Sie beträgt 3,95 € je Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.

In der Gebührensatzungen für die  leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung finden Sie Ausführlichere Informationen.

Mobile Schmutzwasserbeseitigung

Abflusslose Gruben

Die Entsorgungsgebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben beträgt je angefangenem Kubikmeter Schmutzwasser 6,30 €.
Die Grundgebühr beträgt monatlich 14,00 € je Grube.

Kleinkläranlagen

Die Entsorgungsgebühr für nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt je angefangenem Kubikmeter Klärschlamm 36,71 €.
Die Entsorgungsgebühr wird nach dem Rauminhalt des Klärschlamms berechnet, der abtransportiert wird. Berechnungseinheit ist ein Kubikmeter (m³).
Grundgebühren werden nicht erhoben.

In der  Gebührensatzung für die mobile Schmutzwasserbeseitigung finden Sie ausführlichere Informationen.

Die Fakten