Antworten auf Fragen zur mobilen Entsorgung
Was muss ich tun um eine Sammelgrube zu errichten?
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Grube bauen wollen, oder größere Änderungsmaßnahmen an einer bestehenden Grube vorhaben, beziehen Sie den ZWA bitte frühzeitig, spätestens zwei Wochen vorher schriftlich ein. Dazu können Sie das Formular Anzeige einer Sammelgrube verwenden.
Wer ist für den Bau der Grube zuständig?
Zuständig sind Sie, als Grundstückseigentümer. Sammelgruben müssen nach den Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung eingebaut werden und müssen den technischen Regeln entsprechen.
Wie soll eine Sammelgrube beschaffen sein?
Zuständig sind Sie, als Grundstückseigentümer. Sammelgruben müssen nach den Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung eingebaut werden und müssen den technischen Regeln entsprechen.
Wie soll eine Sammelgrube beschaffen sein?
Gemäß § 44 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), Stand 05/2021, müssen abflusslose Sammelgruben wasserdicht und ausreichend groß sein.
In der Brandenburgischen Bauordnung ist geregelt, dass Sammelgruben nicht unter Aufenthaltsräumen angelegt werden dürfen und von Öffnungen wie Fenster und Türen und zu Aufenthaltsräumen mind. 5 m und von den Grundstücksgrenzen mind. 2 m entfernt sein müssen. Sammelgruben sind mit einer dichten und sicheren Abdeckung sowie Reinigungs- und Entleerungsöffnungen zu versehen. Die Be- und Entlüftung von Sammelgruben erfolgt über die angeschlossene Grundleitung mit Lüftungsleitung ≥ DN 100 übers Dach.
Bei Sammelgruben aus Beton ist mindestens Beton der Festigkeitsklasse C35/45 nach DIN 1045-2 zu verwenden. Vorgefertigte Betonteile müssen der DIN V 4034-1 mit den Anforderungen für Typ 2 entsprechen. Kunststoffgruben bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (DIBT-Zulassung). Sammelgruben aus Mauerwerk sind unzulässig.
Welches Speichervolumen sollte die Sammelgrube haben?
Das notwendige Speichervolumen ergibt sich aus den Bemessungsgrundlagen nach DIN 1986-100 und 4261-1. Für eine Wohneinheit mit 4 Personen bei durchschnittlich 80 Litern Wasserverbrauch je Tag und Person errechnen sich 320 Liter je Tag an Schmutzwasseranfall. Bei einer monatlichen Abfuhr ergibt das z.B. ein Speichervolumen von rund 10 m³. Bei kleineren Wohneinheiten oder vergleichbaren Nutzungen darf ein Mindestvolumen von 6 m³ nach DIN 1986-100 nicht unterschritten werden.
Was muss außerdem beachtet werden?
Die Zuwegung zum Grundstück muss für schwere Entsorgungsfahrzeuge ausreichend befestigt sein und auch für Fahrzeuge über 5 t Gesamtgewicht gefahrlos befahrbar sein. Die Sammelgrube ist in der Nähe Grundstücksgrenze zur Zuwegung anzuordnen und mit einem Absaugstutzen an der Grundstücksgrenze zu versehen.
Welches Wasser gehört eigentlich in die Sammelgrube?
Jegliches Wasser, welches Sie in Ihrem Haushalt gebrauchen, wird begrifflich zu „Schmutzwasser“, auch wenn es aus Ihrer Sicht keine wahrnehmbare Verschmutzung aufweist, wenn es also z.B. lediglich durch den Abfluss abläuft o.ä. Als „häusliches Schmutzwasser“ bezeichnet man typischerweise z.B. Bade- und Duschwasser, Waschmaschinenablauf, Toilettenspülung, Wasch- und Spülwasser usw. Sie müssen das gesamte Schmutzwasser in die abflusslose Sammelgrube einleiten und durch den ZWA/SDL entsorgen lassen.
Eine andere Art der Ableitung ist unzulässig und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Was mache ich, wenn die Sammelgrube fertiggestellt wurde?
Was mache ich, wenn die Sammelgrube fertiggestellt wurde?
Dann melden Sie uns die Grube bitte zeitnah an. Dazu können Sie dieses Formular verwenden: Anmeldung einer abflusslosen Sammelgrube.
Wo muss ich anrufen, wenn meine Grube voll ist?
Sie sind bereits Kunde des ZWA – dann halten Sie Ihre Kundennummer bereit und rufen direkt an bei der:
Stolzenhagener Dienstleistungs- und Logistik GmbH (SDL)
Betriebsstätte Eberswalde, Bereich Entsorgung
Eichwerder Straße
16225 Eberswalde
0180 222 7646
(0,06 € je Verbindung aus dem deutschen Festnetz)
Telefon: 03334 / 38 32 65
Fax: 0 33 34 / 38 05 66
E-Mail:
Sprechzeiten: Mo, Mi, Do, Fr: von 7 – 16 Uhr, Di: von 7 – 17 Uhr
Informationen über das Unternehmen finden Sie auf der Firmenseite im Internet.
Die SDL ist von uns mit der Grubenentleerung und der Abfuhr von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beauftragt.
Sie sind noch nicht als Kunde registriert:
Dann melden Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Ansprechpartnerin des ZWA an. Diese finden Sie hier. Sie erhalten von uns eine Kundennummer. Damit können Sie sich direkt bei der vom ZWA beauftragten Entsorgungsfirma melden und die Abfuhr des Schmutzwassers aus Ihrer Grube veranlassen.
Bitte achten Sie darauf, die Schmutzwasserentsorgung mindestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Entleerung bei der SDL zu beantragen. Grundsätzlich müssen Sie sich so rechtzeitig melden, dass die abflusslose Sammelgrube bis zum Entsorgungstermin noch weiter genutzt werden kann. Bei dem Zeitraum von 5 Tagen handelt es sich um den in der Satzung definierten absolut kürzesten Zeitrahmen. Besser und für Sie sicherer ist es natürlich, wenn Sie sich früher melden.
Wie oft muss ich meine Grube leeren lassen?
Die Satzung über die mobile Schmutzwasserbeseitigung sagt aus:
„Die Entsorgung der abflusslosen Sammelgruben erfolgt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich.“
Das heißt, dass Sie mindestens einmal jährlich die Grube entleeren lassen müssen und zwar auch dann, wenn Sie nur teilweise gefüllt sein sollte.
Damit ist aus Umweltaspekten heraus sichergestellt, dass Sie Ihr Schmutzwasser ordnungsgemäß entsorgen lassen. Zudem werden dadurch Verfestigungen am Grubenboden, die in der Folge zu Problemen bei der Schmutzwasserabfuhr führen können, verhindert.
Daher werden Sie von uns etwa im Oktober eines jeden Jahres erinnert, Ihre Grube noch bis zum Jahresende entleeren zu lassen, falls aus Ihrer Grube im Laufe des Jahres noch kein Schmutzwasser abgefahren wurde.
Gruben, die ohne erkennbaren Grund dennoch nicht entleert werden, müssen wir der unteren Wasserbehörde melden, die dann die örtlichen Gegebenheiten prüft (z.B. ordnungsgemäß dichte Sammelgrube, illegale Schmutzwasserableitung o.ä.)
Was kostet die mobile Entsorgung?
Grundgebühr 10,00 € (pro Monat und abflussloser Sammelgrube)
Entsorgungsgebühr 10,91 € (je angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser)
Wie werden die „Kubikmeter Schmutzwasser“ ermittelt?
Die Gebühren für die mobile Entsorgung werden nach dem sogenannten „Frischwassermaßstab“ berechnet, das heißt, nicht die Mengen auf Ihrem Abfuhrbeleg sind maßgebend, sondern das dem Grundstück zugeführte Frischwasser.
Diese Mengen werden durch Ablesung des Trinkwasserzählers ermittelt. Wenn Ihr Grundstück nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen ist und Sie eine eigene, private Wasserversorgung besitzen, sollten Sie in Ihre private Wasserversorgungsanlage einen geeigneten und geeichten Zähler einbauen lassen. Das können Sie von einem zugelassenen Installateur, der den Zähler gleichzeitig verplombt, ausführen lassen und uns das von Ihnen und dem Installateur ausgefüllte und unterschriebene Formular zusenden.
Bewässern Sie auch Ihren Garten, können Sie hierfür einen Abzugszähler ebenfalls von einem zugelassenen Installateur einbauen und verplomben lassen. Für die über diesen Zähler ermittelten Mengen müssen Sie dann natürlich keine Entsorgungsgebühr bezahlen.
Ist auf Ihrem Grundstück kein Wasserzähler vorhanden, anhand dessen das Frischwasser abgelesen werden kann, müssen wir diese Mengen schätzen und die Gebühren anhand dieser Schätzung berechnen.