Wir liefern Ihnen das Wasser für Ihr Grundstück!
Die Trinkwasserversorgungssatzung des ZWA regelt alle Fragen zu Ihrem Hausanschluss.
Bevor die Maurer loslegen können, brauchen sie Bauwasser. Das ist Trinkwasser ausschließlich für bauliche Zwecke.
In der Trinkwasserversorgungssatzung des ZWA heisst es dazu:
Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Trinkwasser, das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird (Bauwasser), ist beim Zweckverband vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Versorgung mit Bauwasser:
Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Trinkwasser verbraucht wird, sind verpflichtet, die Grundstücke an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben.
Wenn ein Trinkwasseranschluss bereits bis auf das Baugrundstück gelegt wurde, dann kann die Entnahmestelle direkt an einem geeigneten Pfahl mit der gesamten Zählergarnitur installiert werden. Bei Frostgefahr ist die Messeinrichtung zu schützen.
Im weiteren Baufortschritt wird die Anlage dann später lediglich in den Hausanschlussraum verlegt.
Andernfalls kommt die Nutzung eines Standrohres in Frage. Vorraussetzung dafür ist ein Hydrant in Nähe der Baustelle.
Ein Standrohr muss für die Dauer der Baumaßnahme beim ZWA ausgeliehen werden.
Die Ausgabe und Rücknahme von Standrohren mit Messeinrichtung erfolgt im Wasserwerk Finow, 16227 Eberswalde, Am Stadtpark 18.
Ihr Ansprechpartner dort ist Herr Schulz.
Er ist unter der Telefonnummer 03334 209161 zu erreichen.
Ausgabe- und Rückgabezeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag:
07.30 Uhr - 11.30 Uhr
12.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 11.30 Uhr
12.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Was ist ein Hausanschluss?
Der Hausanschluss – Grundstücksanschluss genannt – ist die Leitung mit den dazugehörigen Armaturen von der Hauptleitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung incl. Messeinrichtung (Wasserzähler).
Die Grundstücksanschlussleitung wird grundsätzlich vom Zweckverband hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt.
Die Lage und Größe dieser Leitung bestimmt ebenfalls der ZWA.
Jedes Grundstück ist unmittelbar und gesondert anzuschließen. Die Anschlussarbeiten werden von den Vertragsfirmen des ZWA durchgeführt.
Es sind nur 5 Schritte zu Ihrem Hausanschluss.
Was ist mit der Hausinstallation?
Die Zuständigkeit des ZWA endet nach dem Wasserzähler. Hier beginnt die Hausinstallation mit der Verteilung an die Verbrauchsstellen im Gebäude.
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter der Grundstücksanschlussleitung (mit Ausnahme des Wasserzählers) ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Dabei darf die Errichtung der Anlage oder wesentliche Änderungen nur durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen.
Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften der Trinkwasserversorgungssatzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.
Grundsätzlich soll die Anschlussleitung auf kürzestem Weg und geradlinig in den Hausanschlussraum geführt werden. Überbauungen sind nicht erlaubt.
Der spätere Einbauort des Wasserzählers darf nicht umbaut, muss jederzeit einsehbar, zugänglich und frostfrei sein.
In Abhängigkeit von der Bauweise des Gebäudes (mit Keller oder Bodenplatte ) kann der Trinkwasseranschluss im Keller, im Hausanschlussraum zu ebener Erde, oder auch in einem separaten Wasserzählerschacht erfolgen.