Wir beseitigen das Schmutzwasser
Jeder Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Schmutzwasser anfällt, hat die Pflicht, dieses Grundstück an die öffentliche Schmutzwasseranlage anzuschließen, wenn es durch eine betriebsfertige Sammelleitung erschlossen ist (Anschlusszwang).
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, das gesamte auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser in die öffentliche Schmutzwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang).
Die Satzung für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung des ZWA regelt alle Fragen hinsichtlich der leitungsgebundenen Schmutzwasserbeseitigung.
Was ist ein Schmutzwasseranschluss?
Der Schmutzwasseranschluss umfasst die Leitung von der Sammelleitung bis zur Grenze des zu entsorgenden Grundstücks oder bei Vorhandensein eines Kontrollschachtes bis einschließlich zu diesem.
Die Grundstücksanschlussleitung wird grundsätzlich vom Zweckverband hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt.
Die Lage und Größe dieser Leitung bestimmt ebenfalls der ZWA.
Jedes Grundstück ist unmittelbar und gesondert anzuschließen. Die Anschlussarbeiten werden von den Vertragsfirmen des ZWA durchgeführt.
Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Benutzung der baulichen Anlage hergestellt sein. Wird die öffentliche Schmutzwasseranlage nach der Bebauung des Grundstücks hergestellt, so ist das Grundstück binnen drei Monaten anzuschließen, nachdem durch Mitteilung an den Grundstückseigentümer angezeigt ist, dass das Grundstück angeschlossen werden kann.
Die Inbetriebnahme des Schmutzwasseranschlusses ist dem ZWA unverzüglich nach Fertigstellung anzuzeigen.
Hier finden Sie das passende Formular als PDF-Datei zum Herunterladen.
Es sind nur 5 Schritte zu Ihrem Schmutzwasseranschluss.
Was kommt nach dem Schmutzwasseranschluss?
Die ZWA ist nur für die Grundstücksanschlussleitung zuständig.
Die Installation der haustechnischen Schmutzwasseranlagen auf dem anzuschließenden Grundstück obliegt dem Anschlussnehmer.
Die haustechnischen Schmutzwasseranlagen müssen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen des Fachnormenausschusses Wasserwesen im Deutschen Institut für Normung e. V. Berlin geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. Bau- und Installationsarbeiten dürfen allein durch vom Zweckverband zugelassene Unternehmer ausgeführt werden.
Und wenn es noch keine Sammelleitung gibt?
Dann muss eine eigene Grunstücksentwässerungsanlage installiert werden.