Zur Sicherung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nur noch DVGW-zertifizierte Hauseinführungen zugelassen. Das gilt sowohl für den Neubau als auch bei der Erneuerung von Hausanschlüssen in unterkellerten und nicht unterkellerten Gebäuden.
(DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches)
Warum neue Anforderungen?
In Deutschland dienen Normen und andere Regelwerke dem Schutz der Hausbewohner und den Sachgütern. Die DIN 18322 und DVGW VP 601 geben zum Beispiel sehr genau vor, wie Hauseinführungen für Rohre konstruiert und eingebaut werden müssen. Ziel dieser Regelwerke ist es, dass kein Gas bzw. Wasser durch mechanische, korrosive, thermische oder elektrische Einflüsse von außen in ein Gebäude eindringen oder innerhalb des Gebäudes austreten kann.
Das damit erreichbare Sicherheitsniveau sorgt z.B. dafür, dass
- Kräfte, die auf die Hausanschlussleitungen einwirken, nicht auf die Inneninstallation übertragen werden (z.B. bei Baggerarbeiten)
- Personen- und Sachschäden vermieden werden, die infolge einer mangelhaften Abdichtung zur Wand oder Bodenplatte durch das Eindringen von Gas bzw. Wasser von außen in das Gebäude entstehen könnten.
Ausführungsregeln
Die Herstellung der Hausdurchführung sowie die Beschaffung der DVGW-zertifizierten Hauseinführungen hat bauseits durch den Bauherrn bzw. durch eine von ihm beauftragte Fachfirma zu erfolgen. Gemäß Satzung befindet sich die Hauseinführung im Eigentum des Bauherrn und unterliegt somit seiner Unterhaltungspflicht.
Zur Koordination der Bauleistungen bitten wir Sie, sich frühzeitig (vor Baubeginn) mit dem ZWA Eberswalde in Verbindung zu setzen. Entsprechend der örtlichen Verhältnisse erhalten Sie eine Orientierungshilfe zur Positionierung der Hauseinführung.
Der Bauherr ist in der Wahl des Herstellers und des Produktes frei, vorausgesetzt die Hauseinführung besitzt eine gültige Zulassung nach DVGW VP 601.
Wichtig und unbedingt zu beachten!
KG-Rohre sind zur Aufnahme der Anschlussleitungen unter der Bodenplatte oder zur Durchführung durch die Bodenplatte nicht mehr zulässig!